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Miteigentum an einem Baum, dessen Stamm die Grundgrenze überwachsen hat

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/622Zak 2024, 354 Heft 18 v. 11.11.2024

ABGB: § 364 Abs 2, § 422, § 825, § 828, § 834, § 835

Ein Grundeigentümer handelt grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn er einen Baum oder eine Pflanze direkt an der Grundgrenze pflanzt und Stamm, Äste bzw Wurzeln auf den Nachbargrund bzw in dessen Luftraum wachsen lässt.

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