vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einsicht in gesundheitsbezogene Teile des Erwachsenenschutzaktes durch Erben

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/621Zak 2024, 353 Heft 18 v. 11.11.2024

ABGB: § 566

Die Akteneinsicht der Erben oder erbantrittserklärten Personen in Teile des Erwachsenenschutzaktes, die den Gesundheitszustand betreffen, setzt gem § 141 Abs 1 AußStrG voraus, dass der Zweck in der Durchsetzung des letzten Willens des Betroffenen liegt. Diese Voraussetzung ist nicht eng im Sinn einer Beschränkung auf die Frage der Testierfähigkeit oder auf einen Erbrechtsstreit zu verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte