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Notariatsaktsform für islamisches Brautgabeversprechen vor dem FamRÄG 2009

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/619Zak 2024, 353 Heft 18 v. 11.11.2024

ABGB aF: § 1217, § 1232

Das FamRÄG 2009 hat die Morgengabe-Regelung in § 1232 ABGB aF ersatzlos aufgehoben und die Morgengabe aus der Aufzählung der - gem § 1 Abs 1 lit a NotaktsG der Notariatsaktsform unterliegenden - Ehepakte in § 1217 ABGB entfernt. Auf Morgengabeversprechen vor Inkrafttreten des FamRÄG 2009 mit 1. 1. 2010 ist nach dem Übergangsrecht (Art 18 § 4 FamRÄG 2009) weiterhin die alte Rechtslage anzuwenden.

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