EO: § 290, § 292g Abs 3
Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur COFAG an einen Unternehmer (Ausfallbonus, Fixkostenzuschuss) sind nicht unpfändbar. Eine Einbeziehung in den Katalog der unpfändbaren Leistungen (§ 290 EO) im Weg eines Analogieschlusses ist nicht gerechtfertigt.