vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Brugger, Die fehlende Belassungsabsicht als Stolperstein bei der Errichtung eines Superädifikats, wobl 2023, 156.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/325Zak 2023, 180 Heft 9 v. 5.6.2023

Nach stRsp kann ein Bauwerk, das im Zuge der Errichtung zu einem Liegenschaftsbestandteil wurde, nicht mehr einvernehmlich in einen sonderrechtsfähigen Überbau umgewandelt werden; die für die Qualifikation als Superädifikat erforderliche fehlende Belassungsabsicht muss im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks objektiv erkennbar sein (zB 1 Ob 148/22d = Zak 2022/618, 334). Nach Ansicht der Autorin bestehen bei der Beurteilung der objektiven Erkennbarkeit Unsicherheiten, weil die in Frage kommenden Kriterien nicht einheitlich angewendet werden. Sie schlägt vor, diese Frage aufgrund einer Gesamtabwägung von drei Kriterien (Beschaffenheit des Gebäudes, Zweckwidmung des Gebäudes sowie das der Bauführung zugrunde liegende Rechtsverhältnis) zu beantworten. An der oben genannten Entscheidung kritisiert sie, dass der OGH von einer nachträglichen Bestimmung als Superädifikat ausgegangen ist, obwohl ihrer Auffassung nach die Umstände von vornherein eine fehlende Belassungsabsicht dargelegt hätten. Es gehe um Anlagen für die (Ab-)Wasserversorgung, wobei das Fehlen der Belassungsabsicht aus der Befristung des Wasserbenützungsrechts folge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte