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Keine Unpfändbarkeit von Beihilfen der COFAG

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/324Zak 2023, 179 Heft 9 v. 5.6.2023

EO: § 290, § 292g Abs 3

Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur COFAG an einen Unternehmer (Ausfallbonus, Fixkostenzuschuss) sind nicht unpfändbar. Eine Einbeziehung in den Katalog der unpfändbaren Leistungen (§ 290 EO) im Weg eines Analogieschlusses ist nicht gerechtfertigt.

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