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Ergebnisse des Sachverständigengutachtens als Tatfragen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/323Zak 2023, 179 Heft 9 v. 5.6.2023

AußStrG: § 31, § 66 Abs 1

LPG: § 4

Die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens zählen zu den Tatfragen, die auch im Außerstreitverfahren der Beurteilung durch den OGH entzogen sind. Nur wenn die Schlussfolgerungen des Sachverständigen gegen zwingende Denkgesetze bzw Sprachgesetze verstoßen oder erheblicher Verhandlungsstoff außer Acht gelassen wurde, ist nach stRsp die Anfechtung wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung möglich.

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