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Rechtsmittel gegen Unterbrechungsbeschluss des Rekursgerichts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/321Zak 2023, 179 Heft 9 v. 5.6.2023

AußStrG: § 25, § 26, § 62

Die Unterbrechung eines (wohnrechtlichen) Außerstreitverfahrens richtet sich nach §§ 25 ff AußStrG. Ein Unterbrechungsbeschluss ist gem § 26 Abs 4 AußStrG selbständig anfechtbar. Die Anfechtung eines Unterbrechungsbeschlusses des Rekursgerichts setzt gem § 62 Abs 1 AußStrG das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage voraus.

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