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Rechtsmittelfrist bei falscher Entscheidungsform

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/320Zak 2023, 178 Heft 9 v. 5.6.2023

ZPO: § 461, § 464, § 514, § 521

Rechtsmittelzulässigkeit und -frist richten sich bei falscher Entscheidungsform nach stRsp nicht nach der gewählten, sondern nach der objektiv richtigen Entscheidungsform

Seite 178


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