vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meissel, Angehörigenpflege, Bereicherungsrecht und GoA, NZ 2023/62, 176.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/285Zak 2023, 160 Heft 8 v. 15.5.2023

Nach 2 Ob 217/22h = Zak 2023/123, 77 scheidet § 1037 ABGB (nützliche Geschäftsführung ohne Auftrag) als Anspruchsgrundlage für die Abgeltung von Pflegeleistungen aus, wenn diese Leistungen im zumindest konkludenten Einvernehmen mit dem Gepflegten erbracht worden sind (anders noch 8 Ob 37/16y = Zak 2016/396, 212). Der Autor kritisiert diese Entscheidung. Auch im Fall der Zustimmung des Gepflegten könne bei klarem und überwiegendem Nutzen ein Anspruch aus GoA bestehen, wenn eine bereicherungsrechtliche Abgeltung analog § 1435 ABGB ausscheidet. Außerdem warnt der Autor davor, bereits aus der Feststellung, die Angehörigenpflege sei aus Zuneigung und Liebe erfolgt, auf die fehlende Erwartung einer Gegenleistung zu schließen, deren Enttäuschung Voraussetzung für einen Bereicherungsanspruch analog § 1435 ABGB wäre. Dieses persönliche Motiv schließe die Erwartung einer späteren Abgeltung nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte