vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parteiwechsel durch Auktorsbenennung - Urteil wirkt auch gegenüber dem ursprünglich Beklagten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/278Zak 2023, 158 Heft 8 v. 15.5.2023

ZPO: § 22, § 23

Der Parteiwechsel auf Beklagtenseite infolge Auktorsbenennung (§§ 22 ff ZPO) setzt voraus, dass der Beklagte behauptet, die streitverfangene Sache oder das dingliche Recht im Namen eines Dritten zu besitzen, und zwischen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte