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Formulierung eines schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehrens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/276Zak 2023, 158 Heft 8 v. 15.5.2023

ZPO: § 228

ABGB: § 1295 Abs 1

Zwischen den Begehren auf Feststellung der Haftung "für alle künftigen Schäden" und "für derzeit nicht bekannte künftige Schäden" besteht inhaltlich kein Unterschied. Beide beziehen sich auf alle Schadenersatzansprüche, die bei Einbringung der Feststellungsklage noch nicht fällig sind.

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