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Keine Pflicht von Fußgängern, auf Geh- und Radwegen rechts zu gehen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/274Zak 2023, 157 Heft 8 v. 15.5.2023

ABGB: § 1311

StVO: § 3, § 22 Abs 1, § 76 Abs 1

Ein Geh- und Radweg ist keine Fahrbahn iSd § 76 StVO.

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