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Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Verbitterungsstörung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/273Zak 2023, 157 Heft 8 v. 15.5.2023

ABGB: § 1295 Abs 1

Eine posttraumatische Verbitterungsstörung, die auf die Dauer des Schadenersatzprozesses, die Ergebnisse dieses Verfahrens sowie Kränkungen nach dem Unfall zurückzuführen ist, kann in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen (Zurückweisung des Rekurses).

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