MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1
ABGB: § 1098
Eine Neubauwohnung wird zu Wohnzwecken und nicht zum Zweck der Trockenlegung der Baufeuchte durch den Mieter vermietet.
MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1
ABGB: § 1098
Eine Neubauwohnung wird zu Wohnzwecken und nicht zum Zweck der Trockenlegung der Baufeuchte durch den Mieter vermietet.