ABGB: § 828, § 833, § 835
Ein Minderheitseigentümer der Liegenschaft ist zur Kündigung des mit einem Dritten abgeschlossenen Mietvertrags im eigenen Namen legitimiert, wenn ihm aufgrund einer Benützungsvereinbarung das alleinige Verfügungs- und Benützungsrecht am Mietobjekt zusteht oder er während