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Kein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen schon vorhandenen Wald

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/260Zak 2023, 153 Heft 8 v. 15.5.2023

ABGB: § 364 Abs 3

Nach stRsp muss sich ein zugezogener Nachbar mit den im Erwerbszeitpunkt bestehenden örtlichen Verhältnissen abfinden und kann dagegen grundsätzlich nicht mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage vorgehen.

Wer ein Gebäude (hier: Burg) mitten im Wald erwirbt, kann nicht gestützt auf § 364 Abs 3 ABGB (Unterlassungsanspruch gegen Schattenwurf von Pflanzen) die Beseitigung des Waldes um sein Gebäude verlangen.

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