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Heranziehung der überarbeiteten Regelbedarfssätze

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/256Zak 2023, 152 Heft 8 v. 15.5.2023

ABGB: § 231

Die 2022 überarbeiteten Regelbedarfssätze stellen den Regelbedarf unterhaltsberechtigter Kinder realistischer dar als vor der Überarbeitung und sind daher bei der Unterhaltsbemessung anstelle der alten Sätze heranzuziehen.

OGH 21. 2. 2023, 10 Ob 5/23t

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