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Kein Unterhaltsstopp mit ordre public vereinbar

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/257Zak 2023, 152 Heft 8 v. 15.5.2023

HUÜ: Art 19, Art 22 lit a

ABGB: § 231

Der Unterhaltsstopp beim Kindesunterhalt zählt nicht zu den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung. Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Unterhaltstitels, der über den Unterhaltsstopp hinausgehende Unterhaltsleistungen vorsieht, kann daher nicht wegen "ordre public"-Verstoßes gem Art 22 lit a HUÜ (Haager Unterhaltsübereinkommen 2007) verweigert werden.

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