ABGB: § 231
Die 2022 überarbeiteten Regelbedarfssätze stellen den Regelbedarf unterhaltsberechtigter Kinder realistischer dar als vor der Überarbeitung und sind daher bei der Unterhaltsbemessung anstelle der alten Sätze heranzuziehen.
OGH 21. 2. 2023, 10 Ob 5/23t