Der Beitrag beschäftigt sich mit bestimmten Aspekten der formularvertraglichen Überwälzung der den Bestandgeber gem § 1096 Abs 1 S 1 ABGB treffenden Erhaltungspflicht auf den Bestandnehmer. Konkret wird dabei - unter Berücksichtigung des § 879 Abs 3 ABGB - sowohl auf die "generelle" wie auch eine sonstige "weitreichende" Überwälzung eingegangen. Die Autoren erörtern insb auch, ob der Mieter in die Gesundheitsschädlichkeit gemieteter Wohnräume oder darüber hinausgehende Gesundheitsschädigungen im Rahmen der Überwälzungsvereinbarung einwilligen kann. Zudem wird in diesem Zusammenhang die außerordentliche Auflösungsmöglichkeit des Bestandnehmers gem § 1117 S 2 ABGB mitbehandelt.