§ 612 ZPO lässt unbefristet eine (negative) Feststellungsklage zur Klärung zu, dass eine bestimmte Urkunde oder ein bestimmter Ausspruch kein Schiedsspruch sei bzw diesem nicht die Rechtswirkung eines Schiedsspruchs zukomme. Der Beitrag untersucht, ob die Feststellungsklage auch für die Lösung der Frage zur Verfügung steht, dass ein Personengesellschafter nicht von der Rechtskraftwirkung eines Schiedsspruchs erfasst ist.