ABGB: § 1105
Ein Zinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB wegen bloß teilweiser Brauchbarkeit des Bestandobjekts während eines COVID-19-Lockdowns ist bei einem Unternehmenspachtvertrag mit einer mehr als einjährigen Pachtdauer ausgeschlossen.
ABGB: § 1105
Ein Zinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB wegen bloß teilweiser Brauchbarkeit des Bestandobjekts während eines COVID-19-Lockdowns ist bei einem Unternehmenspachtvertrag mit einer mehr als einjährigen Pachtdauer ausgeschlossen.