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Per E-Mail geschlossener Vertrag als Fernabsatzgeschäft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/234Zak 2023, 137 Heft 7 v. 2.5.2023

FAGG: § 3 Z 2

Ein Kriterium für die Qualifikation als Fernabsatzgeschäft ist gem § 3 Z 2 FAGG das für den Fernabsatz organisierte Vertriebs- oder Dienstleistungssystem. Darunter fällt zB eine Website mit Bestellmöglichkeit oder ein Webshop. Es reicht aus, wenn der Vertrieb teilweise auf den regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft ausgerichtet ist.

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