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Teilbrauchbarkeit des Bestandobjekts während Lockdowns wegen Abholservice und Umsatzersatz

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/235Zak 2023, 137 Heft 7 v. 2.5.2023

ABGB: § 1105

Ein Zinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB wegen bloß teilweiser Brauchbarkeit des Bestandobjekts während eines COVID-19-Lockdowns ist bei einem Unternehmenspachtvertrag mit einer mehr als einjährigen Pachtdauer ausgeschlossen.

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