vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorteilsausgleich beim Schadenersatz für Mängel

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/236Zak 2023, 137 Heft 7 v. 2.5.2023

ABGB: § 933a Abs 1

Im Gewährleistungsrecht ist ein Vorteilsausgleich ausgeschlossen. Wenn gestützt auf § 933a Abs 1 ABGB ein Schadenersatzanspruch für die mangelhafte Erfüllung geltend gemacht wird, ist hingegen wegen der im Schadenersatzrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Vorteilsausgleich vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte