ABGB: § 934, § 1487
Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist grundsätzlich auch bei einer entgeltlichen Option möglich.
Wenn im Optionsvertrag ein gesondertes Entgelt für die Optionsbindung vereinbart ist, kann schon auf dieser Ebene ein Wertmissverhältnis bestehen. Bei der Prüfung ist auf den Zeitpunkt der Optionseinräumung abzustellen.