Die angekündigte Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes schlägt Wellen. Umweltministerin Leonore Gewessler versprach: "Mit dem verbindlichen Mehrwegangebot kommt die Wahlfreiheit zurück ins Geschäft. Ich will, dass alle, die Mehrweg wollen, auch Mehrweg bekommen."1 Erklärtes Ziel ist die Erhöhung der Mehrwegquote von derzeit 20 %2 bis 2030 auf 30 %. Zudem soll die Einführung eines Einwegpfandes von 0,25 € auf alle Einweggetränkeflaschen und Dosen zwischen 0,1 und 3 Litern Plastikmüll reduzieren.3 Damit kommt Österreich der Umsetzung der Single Use Plastics-Richtlinie4 nach, die eigentlich bis zum 3. 7. 2021 umzusetzen gewesen wäre. Mit Blick auf die karge Literaturlandschaft und die geplanten Neuerungen beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Rechtsnatur des Flaschenpfandes5 nach derzeitiger Rechtslage und gibt erste Einblicke in die Zukunft des Einwegpfandsystems.