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Übergabsauftrag - Zurückziehung des Antrags unter Anspruchsverzicht schließt Räumungsklage nicht aus

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/95Zak 2023, 59 Heft 3 v. 20.2.2023

ZPO: § 237, § 567

ABGB: § 523

Die Zurücknahme einer Klage unter Anspruchsverzicht bildet nach stRsp nur dann ein Prozesshindernis für eine spätere Klage, wenn sowohl die Parteien als auch der Streitgegenstand identisch sind.

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