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Nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum - Ende des Mietverhältnisses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/92Zak 2023, 58 Heft 3 v. 20.2.2023

WGG: § 15c

Beim Anspruch des Mieters auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum nach § 15c WGG handelt es sich um kein echtes Optionsrecht im Sinn des Gestaltungsrechts, die Rechtslage durch einseitige Erklärung zu verändern. Die im Gesetz vorgesehene Vorgangsweise ist ein Kaufanbot der gemeinnützigen Bauvereinigung und dessen Annahme durch den Mieter.

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