MRG: § 21, § 23, § 24
Der Betriebskostenkatalog des § 21 MRG ist taxativ. Eine extensive Auslegung zulasten der Mieter ist ausgeschlossen.
Betriebskosten sind gem § 21 Abs 1 Z 2 MRG ua Kosten für die unmittelbare Schädlingsbekämpfung. Aufwendungen für vorbeugende Maßnahmen sind nicht erfasst. Mit Schädlingen sind nur Lebewesen (tierische Organismen) gemeint, nicht pflanzliche Organismen, Viren oder Bakterien (wie Legionellen).