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Aufwendungen für Legionellen-Prophylaxe sind keine Betriebskosten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/91Zak 2023, 58 Heft 3 v. 20.2.2023

MRG: § 21, § 23, § 24

Der Betriebskostenkatalog des § 21 MRG ist taxativ. Eine extensive Auslegung zulasten der Mieter ist ausgeschlossen.

Betriebskosten sind gem § 21 Abs 1 Z 2 MRG ua Kosten für die unmittelbare Schädlingsbekämpfung. Aufwendungen für vorbeugende Maßnahmen sind nicht erfasst. Mit Schädlingen sind nur Lebewesen (tierische Organismen) gemeint, nicht pflanzliche Organismen, Viren oder Bakterien (wie Legionellen).

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