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Voraussetzungen für die Qualifikation als nutzflächenrelevante Loggia

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/90Zak 2023, 58 Heft 3 v. 20.2.2023

MRG: § 17 Abs 2

Eine Loggia wird beim Betriebskostenschlüssel als Nutzfläche berücksichtigt. Unter einer Loggia ist ein Raum zu verstehen, der an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiven Begrenzungswänden umgeben und idR in den Baukörper integriert ist.

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