MRG: § 17 Abs 2
Eine Loggia wird beim Betriebskostenschlüssel als Nutzfläche berücksichtigt. Unter einer Loggia ist ein Raum zu verstehen, der an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiven Begrenzungswänden umgeben und idR in den Baukörper integriert ist.