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Erhaltungspflicht des Vermieters bei Wasserleitungen aus Blei

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/89Zak 2023, 57 Heft 3 v. 20.2.2023

MRG: § 3 Abs 2 Z 2, § 6 Abs 1a

Die Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch den Mietgegenstand fällt gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG in die Erhaltungspflicht des Vermieters. Zu Erhaltungsarbeiten kann der Vermieter gem § 6 Abs 1a MRG jedoch nur dann verpflichtet werden, wenn der Mieter die Gefahr nicht durch andere zumutbare Maßnahmen abwenden kann.

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