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An Nichteinlösung anknüpfende Zahlungsfrist im Drittvertrag für Vorkaufsberechtigten irrelevant

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/86Zak 2023, 56 Heft 3 v. 20.2.2023

ABGB: § 1075, § 1077

Für die wirkliche Einlösung durch den Vorkaufsberechtigten ist die Zahlung des Kaufpreises oder zumindest ein reales Zahlungsangebot erforderlich. Der Abschluss eines Kreditvertrags in Höhe des Kaufpreises oder die Finanzierungszusage einer Bank reicht für ein reales Zahlungsangebot nicht aus.

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