ABGB: § 789 Abs 1, § 1487a
Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist für den Anspruch des verkürzten Pflichtteilsberechtigten gegen den Geschenknehmer auf Zahlung des Fehlbetrags beginnt frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.