ABGB: § 231
Der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag (bzw die dadurch eintretende Steuerersparnis) werden von der aktuellen Rsp nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen, sondern als unterhaltsrechtlich neutral behandelt.
ABGB: § 231
Der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag (bzw die dadurch eintretende Steuerersparnis) werden von der aktuellen Rsp nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen, sondern als unterhaltsrechtlich neutral behandelt.