Stand: Regierungsvorlage 21. 12. 2022 (1900 BlgNR 27. GP )
Mit dem Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG), das am 1. 7. 2023 in Kraft treten soll, wird zum Schutz von Wohnungsmietern im neuen § 17a MaklerG das Erstauftraggeberprinzip (Bestellerprinzip) umgesetzt.