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Fundrechts-Novelle 2023

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/74Zak 2023, 51 Heft 3 v. 20.2.2023

Stand: Regierungsvorlage 25. 1. 2023 (1920 BlgNR 27. GP )

Die Fundrechts-Novelle 2023 (FundR-Nov 2023), die am 1. 5. 2023 in Kraft treten soll, beschränkt sich auf eine einzige Änderung: Die einjährige Frist des § 395 ABGB für den Eigentumserwerb des Finders wird bei Sachen, deren Wert im Fundzeitpunkt 100nicht übersteigt, auf ein halbes Jahr verkürzt.

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