Thema des 40. Seilbahnsymposiums im März 2023 waren ua die Sicherungspflichten der Pistenhalter bei mobilen Beschneiungsanlagen. Die Autoren berichten, dass die Teilnehmer die bisher vertretene These, dass eine Absicherung durch Abpolsterung bei mobilen Geräten nicht zumutbar ist, revidiert haben. Der neue Standpunkt sieht vor, dass auch mobile Beschneiungsgeräte durch Polster mechanisch gesichert werden müssen, wenn dies möglich ist, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. UU sei eine zusätzliche Sicherung durch Stocknetze erforderlich.