Nach 10 Ob 59/22g = Zak 2023/386, 219 kommt ein Schadenersatzanspruch für merkantile Wertminderung auch bei einem Gebäude in Betracht. Aufgrund einer Analyse von Rsp und Lit gehen die Autoren ausführlich auf mögliche Voraussetzungen ein. Ihrer Ansicht nach hängt der Ersatzanspruch weder von einer Verkaufsabsicht noch von der Reparatur ab. Die Anspruchshöhe richte sich vor allem nach dem Gebäudealter, der seit der Sanierung vergangenen Zeitspanne und dem Reparaturaufwand.