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Rosifka, Preisänderungsklauseln in Wohnungsmietverträgen, VbR 2023/117, 160.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/709Zak 2023, 400 Heft 20 v. 12.12.2023

Im Anschluss an die jüngste Judikatur des OGH zur Klauselkontrolle von Wertsicherungsvereinbarungen in Wohnungsmietverträgen (2 Ob 36/23t = Zak 2023/196, 114; 8 Ob 37/23h = Zak 2023/379, 216) legt der Autor seine Ansichten zur Zulässigkeit solcher Preisänderungsklauseln dar. Er gelangt zum Schluss, dass die Wertsicherung des Hauptmietzinses mit dem VPI grundsätzlich sachlich nicht gerechtfertigt ist und daher eine gröbliche Benachteiligung des Mieters iSd § 879 Abs 3 ABGB darstellt. Die Betrachtung der Valorisierung als Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses sei verfehlt, weil sich die Rendite des Vermieters durch die Inflation gar nicht verändere, sondern vom ursprünglichen Investitionsaufwand abhänge. Die Vereinbarung des Richtwertmietzinses als Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung sei nicht mit dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG vereinbar; eine Wertsicherung führe hier auch deshalb zu einer gröblichen Benachteiligung, weil sich intransparent eingepreiste Zuschläge auch dann verteuern würden, wenn sie gar nicht mehr im ursprünglichen Ausmaß vorhanden sind.

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