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Ausgleich bei Vermögensaufteilung für Erwerb von Unternehmensanteilen mit ehelichen Mitteln

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/687Zak 2023, 393 Heft 20 v. 12.12.2023

EheG: § 82 Abs 1 Z 4, § 91 Abs 2, § 94

Der Anteil an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft, den ein Ehegatte während der Ehe nicht bloß als Wertanlage erworben hat, ist gem § 82 Abs 1 Z 4 EheG von der Aufteilung des ehelichen Vermögens ausgenommen (hier: Anteilserwerb, um Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu werden, zu der zuvor ein Angestelltenverhältnis bestand).

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