EheG: § 74, § 75
Zur Qualifikation als Lebensgemeinschaft ist auch bei einer "modernen" Gestaltung mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Partner ein Mindestmaß an Wirtschaftsgemeinschaft unverzichtbar (zB gemeinsame Haushaltsführung, gegenseitige finanzielle Unterstützungen, gemeinsames Wirtschaften). Gelegentliche Unterstützung bei Arbeiten oder der Kinderbetreuung reicht nicht aus.