vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kemetmüller/Brennsteiner, Vom Begriff der "Änderung der vertraglich vereinbarten Entgelte" im Energierecht, VbR 2023/118, 165.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/675Zak 2023, 380 Heft 19 v. 27.11.2023

Die Autoren differenzieren bei vertraglichen Entgeltänderungsmöglichkeiten in Energielieferverträgen zwischen Preisänderungsklauseln im engeren Sinn, die vom ursprünglich vereinbarten Preis ausgehen (in Form von Preisgleit- oder Preisanpassungsklauseln), und Preisbestimmungsklauseln, welche den neuen Preis unabhängig vom ursprünglichen Preis ermitteln. Ihrer Auffassung nach fallen all diese Klauseln in den Anwendungsbereich des § 80 Abs 2a ElWOG (bei Stromlieferverträgen) bzw des § 125 GWG (bei Gaslieferverträgen). Dies bedeute, dass der Kunde rechtzeitig über die Änderung informiert werden müsse und ihm ein Kündigungsrecht zustehe. Auch auf diese Kündigungsmöglichkeit habe der Versorger hinzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!