Dem Autor gehen die Änderungen in der Neuausgabe der ÖNORM B 2110 nicht weit genug. Er fordert eine Generalüberholung und geht auf Punkte ein, in denen Änderungs-, Präzisierungs- bzw Klarstellungsbedarf besteht, wie zB die Dokumentation und die Sphärenzuordnung.