Der Autor stellt die Neuausgabe der ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) vor, die neben redaktionellen Anpassungen auch inhaltliche Neuerungen brachte. Wesentliche Änderungen gebe es zB bei den Informationsrechten über eingesetzte Baumaterialien, bei den Rücktrittsrechten und bei den Prüf- und Warnpflichten. Am Ende seines Beitrags zeigt der Autor einige Themen auf, die im Bauvertrag gesondert geregelt werden sollten, wie das Kautionsrecht und Haftungsbeschränkungen.