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Keine Nichtigkeitsklage wegen Interessenkollision beim Parteienvertreter

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/670Zak 2023, 379 Heft 19 v. 27.11.2023

ZPO: § 529 Abs 1

Einen Nichtigkeitsklagegrund bilden nur die beiden in § 529 Abs 1 ZPO genannten Nichtigkeitsgründe (Ausgeschlossenheit des Richters, mangelnde Vertretung), nicht aber andere Nichtigkeitsgründe iSd § 477 ZPO (wie zB Streitanhängigkeit).

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