EuGVVO 2012: Art 30
ZPO: § 192 Abs 2
Sofern die Unterbrechung nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist ein Rechtsmittel gegen die Abweisung des Unterbrechungsantrags gem § 192 Abs 2 ZPO unzulässig. Dieser Rechtsmittelausschluss gilt auch für einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht eine in erster Instanz bewilligte Unterbrechung ablehnt.