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Brugger, Der selbstverwaltende Mehrheitseigentümer, wobl 2023, 355.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/639Zak 2023, 360 Heft 18 v. 13.11.2023

Die Autorin stellt die jüngste Judikatur des OGH vor, nach der die ordentliche Verwaltung bei Fehlen eines Fremdverwalters durch Willensakte des dominierenden Mehrheitseigentümers erfolgen kann; wenn eine fristauslösende Bekanntmachung erfolgt, kann diese Willensbildung von einem Minderheitseigentümer nach Beschlussrecht angefochten werden, ansonsten kann ein Minderheitseigentümer dagegen nur mit einem Antrag nach § 30 Abs 2 WEG vorgehen (5 Ob 12/23k = Zak 2023/347, 198; 5 Ob 207/21h). Ua weist die Autorin darauf hin, dass den Mehrheitseigentümer in diesem Fall nach Rsp und hL die Pflichten eines Fremdverwalters analog § 20 WEG treffen.

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