ABGB: § 861
B-VG: Art 7 Abs 1
Aufgrund der Fiskalgeltung der Grundrechte sind Gebietskörperschaften bei der Vergabe von Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot gebunden.
ABGB: § 861
B-VG: Art 7 Abs 1
Aufgrund der Fiskalgeltung der Grundrechte sind Gebietskörperschaften bei der Vergabe von Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot gebunden.